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Anmeldung und Service / Hinweise zur Anmeldung / Ermäßigung
   
Ermäßigung und Ratenzahlung  
Eine Zahlung in Raten ist möglich.

Grundsätzlich gilt:
Niemand soll aus finanziellen Gründen auf die Teilnahme an einem Kurs verzichten müssen. Deswegen haben wir folgende Ermäßigungen der Kursgebühr eingeräumt:
  • Empfänger/innen von Arbeitslosengeld (50 %)
  • Rentner/innen, Ruhegehaltsempfänger/innen, soweit deren Haushaltseinkommen bei Alleinstehenden monatlich unter 930 €, bei Ehepaaren unter 1.200 € liegt (50 %)
  • SchülerInnen, StudentInnen, Auszubildende, Wehrpflichtige während der Ableistung der Wehrdienstzeit, Zivildienstleistende, PraktikantInnen (50 %)
  • EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe(SGB XII), Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld (SGB II) , Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder von vergleichbaren Einkünften (100 %)
Bitte beachten Sie, dass das Mindestentgelt (i.d.R 20 €) und evtl. Material-/ Computernutzungsgebühren nicht ermäßigt werden.
Die Ermäßigung bekommen auch Ehegatten dieser Gruppen, soweit sie keine weiteren Einkünfte haben. Bei vergleichbaren oder weiteren Begründungen kann die VHS-Direktion Entgeltermäßigungen gewähren.

Achtung: Ihren Ermäßigungsanspruch müssen Sie bei der Anmeldung durch die entsprechenden Ausweise, Belege oder Bescheide nachweisen.
Bei der Online-Anmeldungen kann wegen der fehlenden Nachweismöglichkeit momentan noch keine Ermäßigung beantragt werden.
Sie können einer Anmeldung per Brief oder Fax Kopien beifügen oder persönlich vorbeikommen.

   
   

VHS Hannover • Theodor-Lessing-Platz 1 • 30159 Hannover • Tel.: 0511 / 168 - 44781 • Fax: 0511 / 168 - 41532 • E-Mail: info@VHS-Hannover.de Rechtsanwalt Anwalt Anwaltssuche Fachanwälte Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dresden