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Anmeldung und Service / Hinweise zur Anmeldung / Ermäßigung |
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Ermäßigung und Ratenzahlung |
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Eine Zahlung in Raten ist möglich.
Grundsätzlich gilt:
Niemand soll aus finanziellen Gründen auf die Teilnahme an einem Kurs verzichten müssen. Deswegen haben wir folgende Ermäßigungen der Kursgebühr eingeräumt:
- Empfänger/innen von Arbeitslosengeld (50 %)
- Rentner/innen, Ruhegehaltsempfänger/innen, soweit deren Haushaltseinkommen bei Alleinstehenden monatlich unter 930 €, bei Ehepaaren unter 1.200 € liegt (50 %)
- SchülerInnen, StudentInnen, Auszubildende, Wehrpflichtige während der Ableistung der Wehrdienstzeit, Zivildienstleistende, PraktikantInnen (50 %)
- EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe(SGB XII), Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld (SGB II) , Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder von vergleichbaren Einkünften (100 %)
Bitte beachten Sie, dass das Mindestentgelt (i.d.R 20 €) und evtl. Material-/ Computernutzungsgebühren nicht ermäßigt werden.
Die Ermäßigung bekommen auch Ehegatten dieser Gruppen, soweit sie keine weiteren Einkünfte haben. Bei vergleichbaren oder weiteren Begründungen kann die VHS-Direktion Entgeltermäßigungen gewähren.
Achtung: Ihren Ermäßigungsanspruch müssen Sie bei der Anmeldung durch die entsprechenden Ausweise, Belege oder Bescheide nachweisen.
Bei der Online-Anmeldungen kann wegen der fehlenden Nachweismöglichkeit momentan noch keine Ermäßigung beantragt werden. Sie können einer Anmeldung per Brief oder Fax Kopien beifügen oder persönlich vorbeikommen.
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