Die Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule der Landeshauptstadt Hannover (VHS) stellt das Grundangebot an Erwachsenen- und Weiterbildung für alle Bürgerinnen und Bürger sicher. Sie gestaltet die Entgelte und Ermäßigungen so, dass die Teilnahme allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht wird. Die Kurse und Veranstaltungen sind in ihren Aufwendungen und Erträgen zu kalkulieren. Dabei sind die Verwendung der öffentlichen Mittel und das jeweilige Gesamtbudget zu berücksichtigen.
1.1
Das Kursentgelt beträgt mindestens 2,50 € je Unterrichtsstunde. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
1.2
Das Kursentgelt beträgt mindestens 2,70 € je Unterrichtsstunde für Sprachkurse oberhalb GER B1, für mathematische, naturwissenschaftliche und technische Zertifikatskurse, für Kurse in denen Spezialwissen für handwerkliche und kaufmännische Berufe vermittelt wird, für EDV-Kurse.
1.3
Für Sprachkurse, die der beruflichen Weiterbildung dienen und/oder auf besondere Abschlüsse vorbereiten (Cambridge-Prüfungen, TOEFL-Kurse, Certificat pratique), für spezielle berufsqualifizierende Aus- und Weiterbildungsangebote beträgt das Entgelt mindestens 3,45 € je Unterrichtsstunde.
1.4
Für Kurse, die der politischen Bildung und der Familienbildung zuzuordnen sind und für alle Gesprächskreise für Seniorinnen und Senioren beträgt das Entgelt mindestens 1,25 € je Unterrichtsstunde.
1.5
Für die Kurse des Zweiten Bildungsweges (außer den Vorbereitungskursen auf den Haupt- bzw. Realschulabschluss) beträgt das Entgelt mindestens 1,60 €.
Für Kurse, die auf den Realschulabschluss (Tages- und Abendrealschule) vorbereiten, wird ein monatliches Entgelt von 60,00 € erhoben.
Für Kurse, die auf den Hauptschulabschluss vorbereiten wird ein Mindestentgelt von 27,00 € pro Semester erhoben.
1.6
Für Kurse, in denen Erwachsene das Lesen und Schreiben lernen können, wird ein Mindestentgelt von 30,00 € pro Semester erhoben.
1.7
Für Kurse im Bereich der Behindertenpädagogik, die der Integration von Behinderten und Nichtbehinderten dienen, beträgt das Entgelt mindestens 1,25 € je Unterrichtsstunde.
1.8
Bei Kursen und Veranstaltungen mit besonderem Profil, besonders hohem Aufwand oder besonderen Marktchancen können die Kursentgelte entsprechend erhöht oder gemindert werden.
2.1
Das Mindestentgelt inkl. Bearbeitungsentgelt wird pro Kurs und Semester erhoben. Es beträgt für Kurse mit
Die Regelungen unter 1.5 und 1.6 bleiben davon unberührt.
2.2
Die Mindestentgelte für Maßnahmen, bei denen die VHS als Trägerin tätig wird und bei denen Zuschüsse Dritter zu erwarten sind, werden von der Leitung der VHS gesondert festgesetzt.
2.3
Für Veranstaltungen, die die Volkshochschule in Kooperation mit Institutionen, Organisationen und Vereinen durchführt, kann die Leitung der VHS sowohl ermäßigte als auch höhere Mindestentgelte festsetzen.
3.1
Für die Nutzung von technischen Einrichtungen, Geräten und Fachräumen, Arbeitsmaterial, das von der Volkshochschule zur Verfügung gestellt wird, sowie anderen zusätzlichen Leistungen werden Zuschläge je Teilnehmerin und Teilnehmer und je Unterrichtsstunde erhoben.
3.2
Für VHS-interne Prüfungen wird eine Prüfungsgebühr von bis zu 31,00 € erhoben. Für VHS-interne Prüfungen, die von der IHK anerkannt werden, wird eine Prüfungspauschale durch die Leitung der VHS festgesetzt.
4.1
Ausstellen von Bescheinigungen bei 75 % Anwesenheit:
Bescheinigung je Kurs innerhalb eines Jahres: > 3,00 €,
Bescheinigungen für Kurse, die länger als 1 Jahr beendet sind: > 5,00 €
4.2
Bearbeitungsentgelt je Anmeldung für
einsemestrige Kurse: > 7,00 € für
mehrsemestrige Kurse: > 14,00 €
Davon ausgenommen sind Vortragsreihen, Selbsthilfegruppen, Auftragsmaßnahmen bzw. drittmittelfinanzierte Kurse.
4.3
Für Kursangebote mit bis zu sechzehn Unterrichtsstunden sowie Wochenend- und Blockveranstaltungen kann ein reduziertes Bearbeitungsentgelt erhoben werden.
5.1
Die unter den Ziffern 2, 3 und 4 genannten Zuschläge, Mindestentgelte und sonstigen Entgelte sind grundsätzlich in voller Höhe zu zahlen.
5.2
Ermäßigungen auf das Kursentgelt erhalten Teilnehmende auf Antrag, wenn Sie einen für den Kursbeginn gültigen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Dasselbe gilt auch für die Familienangehörige dieser Gruppen, soweit sie keine weiteren Einkünfte haben. Die Leitung der VHS kann darüber hinaus im Einzelfall weitere Entgeltermäßigungen gewähren.
5.3
Im Einzelfall kann die Leitung der VHS für die unter den Ziffern 1 - 4 genannten Zuschläge und Entgelte Ermäßigungen gewähren.
Diese Entgeltordnung tritt am 01.Juni 2017 in Kraft.
vhs Hannover
Burgstraße 14
30159 Hannover
E-Mail & Internet
Telefon & Fax
Telefon: 0511/168-44783
Fax: 0511/168-41532
Anfahrt & Öffnungszeiten