Entgeltordnung der VHS Hannover

Anhang zu den AGB

Präambel

Die Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover ist die Weiterbildungseinrichtung der Landeshauptstadt Hannover. Sie stellt das Grundangebot an Erwachsenen- und Weiterbildung für alle Menschen sicher. Durch Ermäßigungen wird eine Teilnahme für alle Bürger*innen ermöglicht.

Die Entgelte sind jeweils im Programmheft und auf der Internetseite der VHS angekündigt.

 

1. Kurs- und Veranstaltungsentgelte

1.1 Das Entgelt wird pro Unterrichtsstunde (Ustd.) erhoben. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten und kostet mindestens 2,80 €.

1.2 Für Angebote aus den Bereichen Familienbildung, Politische Bildung und Inklusion oder für besondereZielgruppen kann ein geringeres Entgelt erhoben werden.

1.3 Das Entgelt für Bildungsurlaube beträgt mindestens 3,00 € pro Unterrichtsstunde.

1.4 Bei Angeboten mit besonderem Profil, mit stark freizeitorientiertem Charakter sowie Angebote aufgrund individueller Bestellung, mit besonders hohem Aufwand oder besonderen Marktchancen können die Kursentgelte entsprechend erhöht werden.

1.5 Bei Angeboten mit weniger als zehn Teilnehmer*innen wird das Entgelt gemäß Punkt 1.1 und 1.3 angehoben.

1.6 Für Kurse des Zweiten Bildungsweges, die auf das Nachholen der Schulabschlüsse des Sekundarbereiches I vorbereiten, wird ein monatliches Entgelt von 40,00 € erhoben.
Für diese Kurse werden halbjährlich 25,00 € Materialgeld erhoben.

1.7 Für Kurse, in denen Erwachsene das Lesen und Schreiben lernen können, wird ein Entgelt von 30,00 € pro Semester erhoben.
Das Entgelt ist nicht ermäßigungsfähig.

1.8 Die Entscheidung und Genehmigung von Abweichungen von 1.2 bis 1.4 obliegt der Fachbereichsleitung.

 

2. Bearbeitungsentgelt

2.1 Für jede Kursanmeldung wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 € erhoben.

2.2 Bei mehrsemestrigen Angeboten beträgt das Bearbeitungsentgelt 15,00 €.

2.3 Für Vortragsreihen, Selbsthilfegruppen, Auftragsmaßnahmen bzw. drittmittelfinanzierte Angebote wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben.

2.4 Für die Organisation von Nicht-Schülerprüfungen gemäß §27 NSchG wird für externe Prüfungskandidat*innen eine Verwaltungspauschale von 100,00 € erhoben.

 

3. Teilnahmebescheinigung

3.1 Bei einer Anwesenheitszeit von 75% an einem Kurs kann auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung erstellt werden.

3.2 Im Zweiten Bildungsweg werden im Rahmen der Anmeldung bzw. der Kursteilnahme alle erforderlichen Bescheinigungen einmalig ausgehändigt.

3.3 Ist der Kurs bereits länger als ein Jahr beendet, so wird für die nachträgliche Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung oder nachträgliche Bescheinigungen des Zweiten Bildungsweges eine Gebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.

 

4. Zusatzkosten

4.1 Für die Nutzung von technischen Einrichtungen, Geräten und Fachräumen sowie Bücher, EDV, Materialverbrauch, Lebensmittel, Modellgeld werden Zuschläge je Teilnehmer*in und/oder je Unterrichtsstunde erhoben. Die Zusatzkosten werden separat ausgewiesen und können nicht ermäßigt werden.

4.2 Die Gebühren für VHS-interne und VHS-externe Prüfungen werden im Programmheft und auf der Website der VHS veröffentlicht.

 

5. Ermäßigungen

5.1 Alle Entgelte über 30,00 € können ermäßigt werden, sofern bei der Veranstaltung kein anderer Hinweis angezeigt ist.

5.2 Sind die Entgelte für gesonderte Veranstaltungen ermäßigungsfähig, so werden diese im Programm ausgewiesen.

5.3 Das Bearbeitungsentgelt sowie die Zusatzkosten (vgl. Punkt 4 Zusatzkosten) können nicht ermäßigt werden und sind voll von dem/der Teilnehmer*in zu tragen.

5.4 Eine Ermäßigung der folgend beschriebenen Stufe I oder Stufe II auf das Kursentgelt erhalten Teilnehmende auf Antrag, wenn Sie zu Kursbeginn einen entsprechend gültigen Nachweis vorlegen.

Ermäßigungsstufe I – 40% auf das Kursentgelt,

  • Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I
  • Rentner*innen, Ruhegehaltsempfänger*innen nach beamtenrechtlichen Vorschriften sowie Geringverdienende, soweit deren Haushaltseinkommen monatlich unter 930 €, bei Ehepaaren unter 1.200 € liegt
  • Kinder, Schüler*innen und Teilnehmer*innen an Freiwilligendiensten gem. Jugendfreiwilligendienstgesetz sowie ordentlich Studierende im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Dies setzt eine Immatrikulation an einer Hochschule/ Fachschule im Rahmen eines Vollzeitstudiums voraus. Hinweis: Als Student*innen gelten nicht Gasthörer*innen, Teilnehmer*innen an berufsbegleitenden Studiengängen, Fernstudent*innen sowie Studierende während eines Urlaubssemesters
  • Inhaber*innen der EhrenamtsCard

Hinweis: Als Student*innen gelten nicht Gasthörer*innen, Teilnehmer*innen an berufsbegleitenden Studiengängen, Fernstudent*innen sowie Studierende während eines Urlaubssemesters

Ermäßigungsstufe II – 80% auf das Kursentgelt

  • Empfänger*innen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe (SGB XII), Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Inhaber*innen des Hannover-Aktiv-Pass

5.5 Die Fachbereichsleitung der VHS kann darüber hinaus im Einzelfall weitere Entgeltermäßigungen gewähren.

 

6. Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft