Entgeltordnung der VHS - ab 1.8.2025
Anhang zu den AGB
Präambel
Die Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover ist die Weiterbildungseinrichtung der Landeshauptstadt Hannover. Sie stellt das Grundangebot an Erwachsenen- und Weiterbildung für alle Menschen sicher. Durch Ermäßigungen wird eine Teilnahme für alle Bürgerinnen an vielen Angeboten ermöglicht.
Die Entgelte sind auf der Internetseite der VHS angekündigt.
1. Kurs- und Veranstaltungsentgelte
- Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
Das Bearbeitungsentgelt, das Kursentgelt und eventuelle Zusatzkosten werden kurs- oder semesterbezogen in der Kursankündigung ausgewiesen.
Mögliche Ermäßigungen werden angebotsbezogen ausgewiesen. - Für Einzelveranstaltungen kann ein Pauschalentgelt („Eintritt“) erhoben werden.
- Für Kurse des Zweiten Bildungsweges, die auf das Nachholen der Schulabschlüsse des Sekundarbereiches I vorbereiten, wird ein monatliches Entgelt erhoben. Für diese Kurse werden halbjährlich Materialkosten erhoben.
- Für Kurse, in denen Erwachsene das Lesen und Schreiben lernen können, wird ein Entgelt pro Semester erhoben.
- Die Entscheidung und Genehmigung von Abweichungen von 1.2 bis 1.4 obliegt der Fachbereichsleitung.
2. Bearbeitungsentgelt (BAG)
- Das Bearbeitungsentgelt (BAG) für jede Anmeldung, Abmeldung und Umbuchung auf Wunsch der Teilnehmerin beträgt jeweils
10,00 €. - Bei mehrsemestrigen Angeboten beträgt das Bearbeitungsentgelt (BAG) 15,00 €.
- Für Vorträge, Selbsthilfegruppen und Auftragsmaßnahmen wird kein Bearbeitungsentgelt (BAG) erhoben.
- Für die Organisation von Nicht-Schülerprüfungen gemäß §27 NSchG wird für externe Prüfungskandidatinnen eine ausgewiesene Verwaltungspauschale erhoben, soweit diese nicht vom Land erstattet wird.
3. Bescheinigungen
- Für nachträglich ausgestellte oder ausführliche Teilnahmebescheinigungen wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 € erhoben.
- Für die Ausstellung von Zweitausfertigungen von Nachweisen, Bescheinigungen oder sonstiger Unterlagen für Dozentinnen wird ein Bearbeitungsentgelt von mindestens 10,- € erhoben.
4. Zusatzkosten
- Für die Nutzung von technischen Einrichtungen, Geräten und Fachräumen sowie Bücher, EDV, Materialverbrauch, Lebensmittel, Modellgeld werden Zuschläge je Teilnehmerin und/oder je Unterrichtsstunde erhoben. Die Zusatzkosten werden separat ausgewiesen und können nicht ermäßigt werden.
- Die Gebühren für VHS-interne und VHS-externe Prüfungen werden angebotsbezogen ausgewiesen.
5. Ermäßigungen
- Alle Entgelte über 30,00 € können ermäßigt werden, sofern bei der Ankündigung der Veranstaltung kein anderer Hinweis angezeigt ist.
- Das Bearbeitungsentgelt sowie die Zusatzkosten (vgl. Punkt 4 Zusatzkosten) können nicht ermäßigt werden und sind voll von der Teilnehmerin zu tragen.
- Eine Ermäßigung der folgend beschriebenen Stufe I oder Stufe II auf das Kursentgelt erhalten Teilnehmende auf Antrag. Der Ermäßigungstatbestand muss im Kurszeitraum erfüllt sein. Die Nachweise können, außer im Bereich des zweiten Bildungsweges, auch nachträglich vorgelegt werden.
Ermäßigungsstufe I – 40% auf das Kursentgelt erhalten
- Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I
- Schülerinnen der Regel- und berufsbildenden Schulen
- Empfängerinnen von BAFöG
- Teilnehmerinnen an Freiwilligendiensten gem. Jugendfreiwilligendienstgesetz
- Inhaberinnen der EhrenamtsCard
- ordentlich Studierende im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Dies setzt eine Immatrikulation an einer Hochschule/ Fachhochschule im Rahmen eines Vollzeitstudiums voraus. Hinweis: Als Studentinnen gelten nicht Gasthörerinnen, Teilnehmerinnen an berufsbegleitenden Studiengängen, sowie Studierende während eines Urlaubssemesters.
Ermäßigungsstufe II – 80 % auf das Kursentgelt erhalten
- Empfängerinnen von laufenden Leistungen nach dem SGB II und XII, z. B.
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Arbeitslosengeld II/ Bürgergeld
- Sozialgeld
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Inhaberinnen des Hannover-Aktiv-Pass
Die Fachbereichsleitung und Verwaltungsleitung der VHS kann darüber hinaus im Einzelfall weitere Ermäßigungen gewähren.
6. Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft.