Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

1.) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Ada-und-Theodor-Lessing Volkshochschule (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

2.) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.

3.) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem der Verbraucherin zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der VHS). Anmeldungen können auch fernmündlich erfolgen. Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsschluss

1.) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unter Vorbehalt.

2.) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt durch eine Annahmeerklärung der VHS zustande.

3.) Fernmündliche und mündliche Anmeldungen sind verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen schriftlich angenommen werden.

4.) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin

1.) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

2.) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

4. Entgelt

1.) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS in Verbindung mit der jeweils gültigen Entgeltordnung (Anhang). Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Kursentgelts sowie sonstiger Entgelte.

2.) Kursentgelte sind, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung festgelegt wurde, spätestens eine Woche nach Kursbeginn fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht nicht.

3.) Auf Antrag kann eine Ratenzahlung gewährt werden; der Restbetrag wird spätestens einen Monat vor Ablauf des Kurses fällig.

5. Durchführung der Kurse

1.) Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10, bei mehrsemestrigen Kursen 15 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, findet der Kurs nicht statt. Unter Berücksichtigung der Regelungen des Nds. Erwachsenenbildungsgesetzes kann ein Kurs mit mindestens 7 Personen in einer von der Leitung zu genehmigenden Kalkulation durchgeführt werden.

2.) Sinkt die Zahl der anwesenden Teilnehmerinnen während des Kurses auf weniger als 5 Personen, kann der betreffende Kurs vorzeitig beendet werden. Hierüber entscheidet die Leitung der VHS.

3.) Für Kurse mit denen besondere Teilnehmergruppen erreicht bzw. besondere Bildungsziele angesprochen werden sollen, kann die Leitung der VHS Sonderregelungen im Rahmen des Haushaltsplans genehmigen.

6. Organisatorische Änderungen

1.) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.

2.) Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

3.) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, gilt die Ziffer 7 2.) Satz 2 und 3 und 3.).

4.) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.

7. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

1.) Wird die Mindestzahl der Teilnehmerinnen nach Ziffer 5 nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum Kursbeginn. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.

2.) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin ohne Wert ist.

3.) Die VHS wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze 1.) und 2.) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.

4.) Wird das geschuldete Entgelt nicht nach Ablauf der in Ziffer 4 Absatz 2 genannten Frist entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Stornogebühr von 10,00 €. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.

5.) Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten der VHS,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die VHS die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

8. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin

1.) Die Möglichkeiten zur Kündigung oder zum Widerruf bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern sich nicht nachfolgend etwas anderes ergibt.

2.) Eine Kündigung kann dabei grundsätzlich nur bis zum Ende des jeweiligen Semesters bzw. bis zum terminlichen Ende der angesetzten Kurseinheiten erfolgen. Das Vorhandensein von Kündigungsgründen, die im Verantwortungsbereich der Vertragspartnerin (z. B. schwere Erkrankung) liegen, ist durch Vorlage entsprechender Nachweise zu belegen.

3.) Die Höhe der Rückzahlung von bereits entrichteten Kursgebühren aufgrund einer rechtmäßigen Kündigung wird stets nach dem Verhältnis der bereits abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung berechnet.

4.) Zusätzlich zu den gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten kann die Vertragspartnerin den Vertrag außerdem kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung aufgrund von organisatorischen Änderungen (vgl. Ziffer 6) für sie persönlich unzumutbar geworden ist.

5.) Bei einer Kündigung, deren Kündigungsgrund nicht in dem Verantwortungsbereich der VHS liegt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € je gekündigten Vertrages erhoben. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind, als die vereinbarte Bearbeitungsgebühr.

6.) Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin bedürfen der Schriftform (z. B. Brief, Fax, E-Mail).

7.) Es wird auf § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB hingewiesen, nach dem ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher nicht besteht, sofern der Vertragsgegenstand Veranstaltungen betrifft, die im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung stehen.

8.) Im Falle von bestehenden gesetzlich Widerrufsrechten wird darauf hingewiesen, dass die Widerrufsfrist 14 Tage beträgt und der Widerruf ohne die Angabe von Gründen erfolgen kann. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

9.) Der Widerruf bzw. die Kündigung ist zu richten an:

Landeshauptstadt Hannover
Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover
Burgstraße 14, 30159 Hannover

9. Urheberschutz

1.) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der VHS nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

2.) Jede Teilnehmerin an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lernzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

10. Datenschutz

Die VHS Hannover unterliegt den Regelungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung der Veranstaltungen setzt die VHS automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen, die Einteilung weiblich/männlich anonymisiert weiterverarbeitet. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank der VHS übermittelt. Die Teilnehmerinnen stimmen der Verarbeitung ihrer Daten bei der Anmeldung zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.

11. Haftung

1.) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.) Der Ausschluss gemäß Abs. 1.) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerin.

12. Schlussbestimmungen

1.) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.

2.) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

3.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.

4.) Diese AGB treten mit Wirkung zum 01.12.2017 in Kraft. Alle früheren AGB verlieren damit ihre Gültigkeit.