SEPA-Lastschrift
Information zum SEPA-Lastschriftverfahren
Zum 1. Februar 2014 wurde der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb der EU und fünf weiteren europäischen Staaten weitgehend vereinheitlicht. Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum heißt kurz: SEPA (englisch: Single Euro Payments Area).
- Das deutsche Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung wurde durch das SEPA-Lastschriftverfahren mit Lastschriftmandat abgelöst.
- Ein SEPA-Lastschriftmandat muss grundsätzlich in schriftlicher Form mit Originalunterschrift des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin vorliegen.
Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die IBAN ersetzt.
Ihre IBAN finden Sie zum Beispiel auf den Kontoauszügen Ihrer Bank. Die IBAN (englisch: International Bank Account Number) ist die internationale Darstellungsform der Kontonummer. Die IBAN besteht in Deutschland aus 22 Zeichen und enthält ein Länderkennzeichen, zwei Prüfziffern sowie eine nationalen Komponente (in Deutschland die Bankleitzahl des Kreditinstituts und die Kontonummer). Nur, wenn Sie uns ein Konto außerhalb Deutschlands angeben, benötigen wir außerdem den BIC (Business Identifier Code).
- Jedes SEPA-Lastschriftmandat wird durch Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer eindeutig gekennzeichnet.
- Für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergibt die VHS eine eigene Mandatsreferenznummer.
- Die Gläubiger-Identifikationsnummer der VHS Hannover lautet: DE34VHS00000024189.
- Zu jeder Belastungsbuchung einer SEPA-Lastschrift finden Sie die Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer auf Ihrem Kontoauszug.
- So können Sie leicht prüfen, ob Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.
Über den Termin der Abbuchung werden Sie vorab informiert.
Die Information über den Abbuchungstermin erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung. Grundsätzlich gilt: Das Kursentgelt wird sieben Tage nach Kursbeginn zur Zahlung fällig. Die Abbuchung des Kursentgelts von Ihrem Konto erfolgt nach Fälligkeit zum Fünfzehnten des Monats oder zum Ersten des Folgemonats oder – wenn der jeweilige Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt – zum nächsten darauf folgenden Bankarbeitstag.