VHS Bildungsurlaube

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besitzen alle Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsplatz sich in Niedersachsen befindet und deren Arbeitsverhältnis mindestens ein halbes Jahr besteht.  

Darüber hinaus können alle Interessierten an unseren Bildungsurlaubsseminaren teilnehmen – unabhängig davon, ob sie Anspruch auf einen Bildungsurlaub haben oder nicht, also auch dann, wenn sie z.B. arbeitslos oder im Ruhestand sind.

Eine Anmeldefrist von vier Wochen gilt nur dann, wenn Sie Bildungsurlaub beanspruchen, d.h. nach den im Gesetz vorgeschriebenen Regelungen von der Arbeit freigestellt werden wollen. Anderenfalls können Sie sich noch bis zum Beginn einer Veranstaltung bei uns anmelden – vorausgesetzt natürlich, dass es noch freie Plätze gibt.

Gerne informieren und beraten wir Sie zu gesetzlichen Regelungen in anderen Bundesländern, bzw. beantragen dort eine Anerkennung unserer Bildungsurlaube in Ihrem Bundesland.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung zu einem Bildungsurlaub immer Ihre Privatadresse an. Die Bildungsurlaubsbescheinigung erhalten Sie per Post von uns. 

Haben Sie Fragen zum Bildungsurlaub?

Inhaltliche Fragen zum Bildungsurlaub besprechen Sie bitte mit den Kolleg*innen der jeweiligen Programmbereiche.

Organisatorische Fragen zum Bildungsurlaub richten Sie bitte an:

Timo Siebert
Sachbearbeitung VHS Bildungsurlaube
Telefon: 0511.168- 4 65 21
 bildungsurlaube.vhs@hannover-stadt.de

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