Geschichte: 100 Jahre VHS
100 Jahre Wissen teilen oder „den gesellschaftlichen Fortschritt […] fördern“
Die Weimarer Verfassung
Die Weimarer Verfassung gilt als erste demokratische Verfassung in Deutschland. Sie feiert 2019 ihr 100jähriges Bestehen und in ihr sind bereits viele gesellschaftliche Aspekte angelegt, die uns noch heute thematisch und programmatisch beschäftigen. Bereits in der Präambel steht, „den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern“, was nicht nur im zweiten Hauptteil „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen“ einen Schwerpunkt findet, wenn im zweiten Abschnitt „Das Gemeinschaftsleben“ beispielsweise in Artikel 132 „die Pflicht zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten“ verankert ist oder die Gleichberechtigung der damals gängigen zwei Geschlechter in Artikel 109 klar benannt wird: „Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“
Am wichtigsten aus Sicht einer Volkshochschule ist sicherlich Artikel 148, Absatz 4, in dem es heißt: „Das Volksbildungswesen, einschließlich der Volkshochschulen, soll von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden.“ Daraufhin wurden nach und nach die heute fast 900 Volkshochschulen im Bundesgebiet gegründet, von denen 130 ihr 100jähriges Bestehen feiern. Ergo wurde die strukturelle Erwachsenenbildung gleichzeitig mit der Demokratie in Deutschland eingeführt.
Das dritte Reich und die Zeit nach 1945
Der Bezug zur Demokratiebildung und ihrem Potenzial zeigt sich auch darin, dass im Nationalsozialismus die Volkshochschulen aus Angst vor mündigen Bürger*innen zu „Volksbildungsstätten“ umbenannt und umfunktioniert wurden, die die Gleichschaltung vorantreiben sollten. Nach 1945 folgte die zweite große Gründungswelle, vor allem, um wieder Demokratiebildung zu betreiben. (2)
Standorte
Über 50 Jahre war das Haus der VHS am Theodor-Lessing-Platz, direkt gegenüber des Neuen Rathauses Hannover. Seit dem 1. August 2015 ist das neue, zeitgemäße VHS-Gebäude am Hohen Ufer im Herzen der Altstadt nahe am Ballhofplatz in der Burgstraße 14.
Das Grundgesetz und NEBG
2019 ist ein weiteres Jubiläum, denn das Grundgesetzt in seiner heutigen Form besteht seit 70 Jahren. In Artikel 7, Schulwesen, findet sich allerdings nichts zum Thema Erwachsenenbildung, auch nicht im Folgenden. Das in der Weimarer Reichsverfassung verankerte lebenslange Lernen ist demnach nicht wiederaufgenommen worden, sondern ist durch die Kultur- und Kultushoheit der Länder (siehe Artikel 30 Grundgesetz) in Landesgesetzten, wie dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzt (NEBG) etabliert, das es seit 1970 gibt. In Artikel 1 heißt es dort: „Die Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens. Sie umfasst die allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung. Ihre Aufgabe ist die Bildungsberatung sowie die Planung und Durchführung von Maßnahmen, die der Stärkung der Persönlichkeit, der Gestaltung des Übergangs von der allgemeinen zur beruflichen Bildung und der Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens dienen.“ (1)
MWK
Das zuständige Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) schreibt dazu auf seiner Homepage in Anlehnung an den Gesetzestext: „Die Erwachsenenbildung in Niedersachsen steht allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und Alter, ihrer Bildung, sozialen oder beruflichen Stellung, ihrer politischen oder weltanschaulichen Orientierung und ihrer Nationalität offen. Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung bieten Bildungsangebote zu den unterschiedlichsten Bereichen an: Berufliche Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Erziehung und Bildung, Sprachunterricht, politische Bildung, Medienbildung, Gesundheitsbildung, sowie zu gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Grundfragen, Kultur, Kunst und Kreativität.“ (3)
Die derzeitige Landesregierung
Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD für die Wahlperiode 2017 bis 2020 sieht in den Punkten 11 und 12 die Erwachsenenbildung vor, zum einen in Bezug auf das lebenslange Lernen mit den Schwerpunkten Digitalisierung, Alphabetisierung und Sprachförderung, zum anderen in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung als Multiplikator*innen.
Zwei Frauen an der Spitze
Eine weitere Klammer in der 100jährigen Geschichte der VHS Hannover ist die Tatsache, dass Ada Lessing, deren Name 2006 durch einen Ratsbeschluss ergänzt wurde, als erste Frau Leiterin dieser Einrichtung war und dass nach vielen Männern nun mit Jacqueline Knaubert-Lang wieder eine Frau an der Spitze des Fachbereichs 43 der Landeshauptstadt Hannover (LHH), Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover, sitzt.
Heute
Derzeit arbeiten über 110 Menschen hauptamtlich an der VHS Hannover und sorgen als Teil des Gesamtbetriebes für eine große Angebotsvielfalt, die sich in jährlich etwa 3000 Kursen wiederspiegelt. Hinzu kommen jährlich etwa 700 freiberufliche Honorardozent*innen, ohne die die Angebote nicht stattfinden könnten. Die VHS Hannover ist damit die größte Volkshochschule Niedersachsens.
Quellen:
(1) Die Zitate zur Weimarer Verfassung stammen aus: Verfassung des Deutschen Reiches (11.08.1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], http://www.documentArchiv.de/wr/wrv.html, Stand: 2019-07-10
(2) Vgl. „100 Jahre Volkshochschule – Grundzüge der historischen Entwicklung“, Pressegespräch – historischer Abriss, dvv, Bonn 2019, aus Pressekit, https://www.100jahre-vhs.de/presse/digitale-pressemappe-paulskirche.php Stand 2019-07-10
(3) https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/erwachsenenbildung_weiterbildung/erwachsenenbildung-18811.html Stand 2019-07-10