Integrationskurse

Für den Besuch eines Integrationskurses benötigen Sie eine Verpflichtung oder Berechtigung vom BAMF. Das Jobcenter, Sozialamt oder die Ausländerbehörde stellen die Berechtigung in bestimmten Fällen auch aus. 

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden). Wenn Sie die Prüfung Deutschtest für Zuwanderer nicht mit B1 bestanden haben, können Sie 300 Wiederholungsstunden beantragen. 

Über die Seite des BAMF-NAvI können Sie freie Plätze für Integrationskurse suchen:    https://bamf-navi.bamf.de/de/