Ihre Fragen – unsere Antworten

Was ist der Unterschied zwischen einem Integrationskurs und einem Standardkurs Deutsch? 
+ Der Integrationskurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert und schließt bis zum Niveau B1 ab. Standardkurse müssen selbst bezahlt werden. 

Wer kann einen Integrationskurs besuchen? 
+ Jeder, der eine Berechtigung oder Verpflichtung bekommt. Diese bekommen Sie bei der Ausländerbehörde, dem Sozialamt oder dem JobCenter. 

Meine Original-Berechtigung ist bei einer anderen Schule. Kann ich mich mit einer Kopie bei der VHS Hannover anmelden? 
+ Nein. Für eine Anmeldung zu einem Integrationskurs muss immer die Original-Berechtigung vorliegen. 

Ich kann noch kein Deutsch. Muss ich trotzdem einen Einstufungstest machen?
+ Ja, für einen Integrationskurs muss jeder einen Einstufungstest machen. 

Bezahlt das JobCenter die Kosten für Deutschkurse?
+ Nein, das JobCenter bezahlt keine Standard-Deutschkurse. Wenn man aber einen Hannover AktivPass hat, ist eine Ermäßigung möglich. 

Bekomme ich eine Fahrkarte für die Fahrt zum Integrationskurs? 
+ Wenn Sie keine Beiträge für den Integrationskurs zahlen müssen und mehr als 3 km vom Unterrichtsort entfernt wohnen, bekommen Sie nach Modulende einen Fahrtkostenzuschuss.
Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Finden alle Kurse in der VHS Burgstraße statt?
+ Nein, wir haben weitere Standorte und mieten zusätzliche Räumlichkeiten an.

Muss ich mir selber ein Buch für den Deutschkurs kaufen? 
+ Das Buch für den Deutschkurs müssen Sie selbst kaufen. Fragen Sie die Lehrkraft, welches Buch Sie im Unterricht verwenden.

Ich bin schwanger. Kann ich den Integrationskurs unterbrechen?
+ Ja, eine Unterbrechung ist nach Modulende möglich. Allerdings kann ein sofortiger Wiedereinstieg dann nicht garantiert werden. 

Muss ich die Kursgebühren für Standardkurse sofort bezahlen oder ist eine Zahlung in monatlichen Raten möglich? 
+  Die Kursgebühren müssen vor Kursbeginn bezahlt werden. Auch eine Zahlung in Raten ist möglich. 

Ich bin ein Au-Pair. Bekomme ich eine Ermäßigung auf die Kursgebühr? 
+ Nein, als Au-Pair bekommen Sie keine Ermäßigung. 

Ist der Test „Leben in Deutschland“ das Gleiche wie der „Einbürgerungstest“? 
+ Die Inhalte der beiden Prüfungen sind gleich. Die Behörde entscheidet jedoch selbst, welche Prüfungen Sie von Ihnen verlangen. 

Brauche ich für die Einbürgerung den DTZ oder die telc B1? 
+ Ob Sie den DTZ oder die telc B1 brauchen, entscheidet die Behörde, z.B. die Ausländerbehörde. 

In der DTZ habe ich nur A2 als Ergebnis bekommen. Wie kann ich wiederholen?
+ Sie müssen einen Antrag auf 300 Wiederholungsstunden stellen. Dann können Sie die Prüfung nach 300 Unterrichtsstunden wiederholen. 

Was passiert, wenn ich den Integrationskurs wiederholt und immer noch kein B1 geschafft habe?
+ Wenn Sie nach Wiederholung kein B1-Ergebnis in dem DTZ geschafft haben, können Sie einen Berufssprachkurs besuchen. Dazu müssen Sie das JobCenter kontaktieren.

Ich kann nicht in die Beratung kommen. Kann mich ein Bekannter anmelden? 
+ Nein, Sie müssen persönlich in die Beratung kommen. 

Ich habe mich für einen Sprachkurs angemeldet, aber ich kann nicht mehr teilnehmen. Kann ich die Anmeldung stornieren? 
+ Bei einer persönlichen Anmeldung ist eine Stornierung nicht möglich, außer im Krankheitsfall. 

Gibt es eine Warteliste? 
+ Nein, wir führen keine Wartelisten. 

Haben Sie Kurse mit Kinderbetreuung? 
+ Nein, leider haben wir keine Kurse mit Kinderbetreuung.  

Kann ich nur den Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) bei Ihnen ablegen? 
+ Wir bieten den DTZ nur für unsere Kursteilnehmer*innen an

Gibt es auf Prüfungsgebühren eine Ermäßigung?
+ Nein, auf Prüfungsgebühren gibt es keine Ermäßigung. 

Muss ich einen Kurs besuchen, um an einer telc-Prüfung teilzunehmen? 
+ Nein, eine Anmeldung ist auch ohne Kursbesuch möglich. Bitte informieren Sie sich über die Prüfung. 

Muss ich die ganze Prüfung wiederholen, wenn ich nur einen Teil der Prüfung nicht bestanden habe? 
+ Bei den telc-Prüfungen A1 und A2 muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Bei den telc Prüfungen B1/B2/C1 können mündliche oder schriftliche Teil-Prüfungen wiederholt werden. Dafür haben Sie Zeit bis zum Ende des darauffolgenden Jahres. (Beispiel: Prüfungsdatum: 17.Juni.2021 nicht bestanden – Sie haben Zeit für die Wiederholung: bis 31.12.2022!) 

Wann bekomme ich das Ergebnis meiner Prüfung? 
+ Die Prüfungen werden nicht durch uns korrigiert und bewertet. Die zuständige Stelle schickt uns die Ergebnisse zu und wir leiten sie weiter.